Leitfaden & Fakten

Das vom Bundesfinanzministerium initiierte neue Altersvorsorgedepot bringt die größte Rentenreform seit Jahrzehnten und ermöglicht erstmals eine staatlich geförderte Anlage in renditestarke ETFs. In diesem kompakten Basiswissen erfährst du alles über die genaue Förderhöhe, steuerliche Vorteile in der Ansparphase, Entnahmeregeln für Wohneigentum sowie die Unterschiede zwischen geförderten und ungeförderten Beiträgen. Berechne deine Ansprüche direkt mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner.

01

Die staatliche Grundförderung im Altersvorsorgedepot

Stufe 1

50 % Zulage auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 € vom Staat).

Stufe 2

25 % Zulage auf Beiträge von 360,01 € bis 1.800 € (max. 360 € vom Staat).

Maximale Grundzulage pro Jahr: 540 €

Voraussetzung: Gesetzlicher Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr (10 € / Monat) für den Förderanspruch. Die volle Grundzulage von 540 € wird ab 1.800 € Eigenbeitrag erreicht.

02

Kinderförderung & Starterbonus im Altersvorsorgedepot

Kinder-Turbo (1:1 Matching)

100 % Förderung: Für jeden eingezahlten Euro legt der Staat 1 € Kinderzulage obendrauf – bis zum Höchstbetrag von 300 € pro Kind und Jahr.

U25-Starterbonus

200 € Einmalprämie für alle Berufseinsteiger und Sparer unter 25 Jahren direkt zum Start.

Maximaler Bonus pro Kind: + 300 € / Jahr

Staffelung & Anspruch: Die 300 € sind keine Mindestschwelle, sondern der Förderdeckel. Sobald der Mindesteigenbeitrag von 120 €/Jahr erreicht ist, wird jeder Euro 1:1 bezuschusst. Die Zulage steht pro Kind nur einem kindergeldberechtigten Elternteil zu.

03

Zugelassene Anlageprodukte im Altersvorsorgedepot

Aktien-ETFs

Breit gestreute Indexfonds für langfristigen, kostengünstigen Vermögensaufbau am Weltmarkt.

Aktive Fonds

Klassische Investmentfonds mit individuellem Fondsmanagement.

Anleihen

Festverzinsliche Wertpapiere zur Reduktion von Kursschwankungen.

04

Der gesetzliche Kostendeckel im Altersvorsorgedepot

Verpflichtendes Standarddepot

Jeder Anbieter muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers zwingend ein einfaches, standardisiertes Depot ohne vertriebliche Hürden bereitstellen.

Gesetzliche Obergrenze: max. 1,0 % Effektivkosten

Schützt Sparer vor überhöhten Verwaltungs- und Vertriebsgebühren alter Versicherungskonstrukte.

05

Die drei Garantiestufen im Altersvorsorgedepot

100 % Garantie

Maximale Sicherheit des eingezahlten Kapitals, führt durch Garantiekosten zu kaum Rendite.

80 % Garantie

Der Mittelweg aus Teilschutz und moderater Beteiligung an den Kapitalmärkten.

0 % Garantie (Chancen-Depot)

Das reine Altersvorsorgedepot: Voller Fokus auf Marktrendite und maximalen Zinseszins.

06

Steuervorteile in der Ansparphase im Altersvorsorgedepot

Volle Steuerstundung

Während der Ansparphase fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bleiben im Depot komplett steuerfrei.

Sonderausgabenabzug

Beiträge bis zu 1.800 € pro Jahr plus Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung den besten Vorteil.

Zinseszins-Vorteil: 100 % Bruttoanlage

Erträge wachsen Jahr für Jahr ohne zwischenzeitlichen Steuerabzug weiter.

07

Auszahlungsphase & Wohneigentum im Altersvorsorgedepot

Flexibler Rentenbeginn

Die reguläre Auszahlung kann flexibel zwischen dem 65. und spätestens 70. Geburtstag gestartet werden.

30 % Einmalkapital

Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals auf einmal steuerbegünstigt und förderunschädlich entnommen werden.

Auszahlungsplan statt Rente

Beim reinen 0%-Depot entfällt die Verrentungspflicht. Ein flexibler Auszahlungsplan bis mind. Alter 85 reicht aus.

Nachgelagerte Besteuerung

Erst bei Auszahlung werden Erträge mit deinem dann meist deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert.

Entnahme für Haus- oder Wohnungskauf (Wohn-Vorsorge)

Du kannst dein angespartes Depotguthaben auch vor oder bei Rentenbeginn förderunschädlich für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie sowie zur Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens entnehmen.

Steuerliche Regeln: Das entnommene geförderte Kapital wird auf einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Du musst die staatlichen Zulagen nicht zurückzahlen! Die Besteuerung erfolgt nachgelagert im Ruhestand: Entweder ratierlich bis zum 85. Lebensjahr mit deinem persönlichen Steuersatz oder auf Wunsch sofort mit einem 30 %-igen Steuerrabatt auf den aufgelaufenen Gesamtbetrag.

08

Vorzeitige Entnahme & Ungeförderte Beiträge im Altersvorsorgedepot

Geförderte Sparanteile (bis 1.800 €)

Beiträge innerhalb der Fördergrenze von 1.800 € pro Jahr erhalten direkte staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzüge. Sie sind strikt an den Vorsorgezweck gebunden.

Ungeförderte Sparanteile (Überzahlungen)

Zahlst du mehr als den jährlichen Förderhöchstbetrag ein, fließt dieser Teil als ungefördertes Kapital ins Depot. Hierfür gibt es keine Zulagen, aber volle Flexibilität.

⚠️ Was passiert bei einer vorzeitigen Entnahme für privaten Konsum?

Entnimmst du vor dem 65. Lebensjahr Geld für reine Konsumzwecke (z. B. Autokauf, Reisen oder Kündigung), gilt dies als förderschädliche Verwendung:

1. Rückzahlung aller Zulagen: Sämtliche erhaltenen staatlichen Grund- und Kinderzulagen müssen vollständig an den Staat zurückgezahlt werden.
2. Steuernachzahlung: Steuerliche Vorteile aus dem Sonderausgabenabzug fordert das Finanzamt komplett zurück. Die aufgelaufenen Kursgewinne und Zinsen werden mit der Kapitalertragsteuer bzw. deinem Einkommensteuersatz nachversteuert.
3. Schutz ungeförderter Beiträge: Beträge, die über die 1.800 € Fördergrenze hinaus eingezahlt wurden, unterliegen keiner Rückforderung von Zulagen. Bei einer Entnahme wird lediglich der darauf entfallende Reingewinn regulär versteuert – dein eigenes eingezahltes Eigenkapital erhältst du steuerfrei zurück.

Zweckbindung des Depots: Altersvorsorge vor Konsum

Das Altersvorsorgedepot belohnt langfristiges Sparen mit massivem Steuer- und Förderhebel, sanktioniert vorzeitige Entnahmen für privaten Konsum jedoch konsequent.

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